Kein Fall gleicht dem anderen

Ich erbringe kein industrielles Massenprodukt, sondern erschaffe Lösungen. Auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene individuelle Maßanfertigungen.

Ich erbringe für Sie Rechtsdienstleitungen. Ich verkaufe mein Wissen und meine Erfahrung. Das Studium der Rechtswissenschaften ist gelinde gesagt: „knüppelhart“. Es verlangt neben hoher Motivation, Ausdauer, Wille und Lernbegabung viel analytisches und logisches Denken, juristisches Gespür sowie ein hohes Maß an Argumentations-, Formulierungs- und Merkfähigkeit. Nach zwei bestandenen Staatsexamina und der Befähigung zum Richteramt werfe ich mich für Sie und Ihre Interessen in die Bresche.

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht bin ich geprüfter Experte in der Anwaltschaft. Permanent bilde ich mich für Sie in meinem Rechtsgebiet fort und weise meine besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelmäßig nach.

Bei mir fängt der frühe Vogel den Wurm

Mein Werdegang und diese Qualität haben ihren Preis. Dieser Preis richtet sich entweder nach einem zwischen uns individuell ausgehandelten Honorar (Stunden- oder Pauschalhonorar) oder nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte, die sich aus dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) ergibt. Liegt eine Kostendeckung vor, so rechne ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Vor Einleitung des Gerichtsverfahrens prüfe ich für Sie, ob möglicherweise ein Anspruch auf staatliche Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe besteht. Niemand muss Angst haben, dass er sich aufgrund beengter finanzieller Verhältnisse mich als Rechtsanwalt Ihrer Wahl nicht leisten kann.

Das Herauslösen Ihres Problems aus einer verfahrenen Situation ist mühevoll, arbeitsaufwändig und führt zu nicht immer zufriedenstellenden Ergebnissen. Also: Je früher Sie kommen, desto kostengünstiger werden mein Rat und Ihre Vertretung.