Hinter Schulden stecken oft belastende Gründe wie Jobverlust, familiäre Konflikte, Krankheit oder auch globale Krisen. Wenn Ihre Post nur noch aus Rechnungen und Mahnbescheiden besteht, sollten Sie tief durchatmen und einen Experten für Schuldenbereinigung kontaktieren: Rechtsanwalt Stefan Neugebauer ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit über 20 Jahren als Schuldnerberater tätig. Er hilft Ihnen aus der Schuldenfalle und entwickelt mit Ihnen einen effektiven Entschuldungsplan – zu Konditionen, die Sie sich leisten können.

Der erste Schritt zur Schuldenbereinigung

Um sich von den Schulden zu befreien, brauchen Sie vor allem zwei Dinge: Durchhaltevermögen und einen kompetenten Krisenmanager. Der erste und wichtigste Schritt ist daher die Kontaktaufnahme mit einem Experten. Schuldnerberater Stefan Neugebauer zeigt Ihnen, wie Sie eine Übersicht über Ihre Schulden erstellen, berät Sie zu den anstehenden Entscheidungen und entwirft mit Ihnen einen effektiven Entschuldungsplan.

Haben Sie keine Angst, dass Sie sich die Schuldenberatung nicht leisten können. Gerne prüfen wir für Sie unverbindlich, ob Sie Anspruch auf staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben.

So werden Sie schuldenfrei

In einer professionellen Schuldnerberatung wird jeder Schuldenfall individuell betrachtet. Stefan Neugebauer prüft, auf welchem Weg Sie Ihre finanzielle Freiheit so schnell und einfach wie möglich zurückerlangen. Dazu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Eine Insolvenz lässt sich vermeiden, wenn Ihre Gläubiger zu Kompromissen bereit sind und Sie einen Teil der Schulden in naher Zukunft begleichen können. Dazu wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, der den Gläubigern in einer außergerichtlichen Vergleichsverhandlung vorgelegt wird. Der Plan kann einen Vorschlag für Ratenzahlung, niedrigere Zinssätze oder den Erlass eines Teils Ihrer Schulden beinhalten.

Nehmen Ihre Gläubiger das Angebot an, müssen Sie sich an den Tilgungsplan halten und werden nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums schuldenfrei. Ein Insolvenzverfahren ist dann nicht erforderlich.

In einem Insolvenzverfahren erhalten die Gläubiger in der Regel weniger, da das Verfahren und der Insolvenzverwalter ebenfalls Geld kosten. Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen ist es daher möglich, mit den Gläubigern günstige Konditionen für die Schuldenbegleichung auszuhandeln.
Rechtsanwalt Neugebauer hat bereits mehrere tausend außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Schuldner durchgeführt. Er weiß genau, wie ein effektiver Schuldenbereinigungsplan aussieht und wie er Gläubiger in Verhandlungen davon überzeugt.

2. Insolvenzverfahren – nach 3 Jahren schuldenfrei

Ist eine außergerichtliche Schuldenbefreiung nicht möglich, folgt das Insolvenzfahren. Bei privaten Schulden wird das Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Mahnungen, Drohbriefe und Pfändungen gehören dann der Vergangenheit an. Sie sind nach drei Jahren schuldenfrei und können wieder neu anfangen. Für Unternehmen gibt es das sogenannte Regelinsolvenzverfahren .

Stefan Neugebauer berät und vertritt Sie während des gesamten Insolvenzverfahrens. Durch seine ausschließliche Spezialisierung auf das Insolvenzrecht und seine langjährige Erfahrung findet er für Sie immer den besten Weg heraus aus den Schulden und zurück zu Ihrer wirtschaftlichen Freiheit.

Stefan Neugebauer: Ihr Schuldnerberater in Salzgitter und Braunschweig

Als langjähriger Schuldnerberater und Fachanwalt für Insolvenzrecht habe ich mehrere tausend Menschen auf ihrem Weg heraus aus den Schulden begleitet. Neben meinem besonderen Fachwissen zur Schuldenbefreiung bringe ich vor allem ein hohes persönliches Engagement in meine Beratung ein. Ich unterstütze Sie nicht nur von der Analyse Ihrer Ist-Situation bis zur Schuldenbefreiung. Ich berate Sie auch persönlich, wie Sie Schulden zukünftig vermeiden und die Kontrolle über Ihre Kosten behalten – damit Sie schuldenfrei werden und auch bleiben.