Die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist eingetreten, der Antrag auf Insolvenzeröffnung ist gestellt. Wie geht es nun weiter? Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, folgt häufig die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Stefan Neugebauer ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit über 20 Jahren als Insolvenzverwalter tätig. Stellt ein Unternehmen einen Insolvenzantrag, wird er in Salzgitter regelmäßig bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. In dieser Funktion sichert er einerseits das Vermögen des Schuldners und prüft andererseits, ob der insolvente Betrieb saniert werden kann.

Vorläufiger und endgültiger Insolvenzverwalter

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der endgültige Insolvenzverwalter an die Stelle des vorläufigen Verwalters. Fast immer wird allerdings dieselbe Person eingesetzt. Der endgültige Insolvenzverwalter sichert das Vermögen nicht nur, er ist auch für dessen Verwertung zuständig. Wer zum Insolvenzverwalter bestellt wird, entscheidet allein das Gericht.

Stefan Neugebauer wurden in seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter bereits etwa 1.900 Verbraucherinsolvenzverfahren sowie rund 270 Regelinsolvenzverfahren übertragen, einschließlich der damit verbundenen Gutachten, vorläufigen Insolvenzverwaltungen und Sanierungsaufträge.

Der Insolvenzverwalter in der Privatinsolvenz

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden alle Pfändungen der Gläubiger eingestellt. Diese dürfen den Schuldner dann nicht mehr kontaktieren oder gegen ihn vollstrecken. Neuer Ansprechpartner ist nun der Insolvenzverwalter, dessen Hauptaufgabe die Verwertung des noch vorhandenen Vermögens des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger ist.

In der Privatinsolvenz gibt es häufig kein pfändbares Vermögen mehr. In diesem Fall reicht der Insolvenzverwalter seinen Schlussbericht beim Insolvenzgericht ein, woraufhin das Insolvenzverfahren aufgehoben wird und das Stadium der Restschuldbefreiung beginnt. Hat der Schuldner das Verfahren zusammen mit einem Schuldnerberater gut vorbereitet, hat er während der Wohlverhaltensphase nur noch sehr wenig Kontakt zum Insolvenzverwalter. Er unterliegt in dieser Zeit nicht mehr den strengen Anforderungen der Hauptinsolvenz.

Der Insolvenzverwalter in der Regelinsolvenz

Bei Unternehmen und Selbständigen in der Regelinsolvenz kann das Verfahren etwas anders ablaufen: Der Insolvenzverwalter prüft das Unternehmen auf Sanierungsmöglichkeiten und stellt eine Wirtschaftsprognose. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird eine sogenannte Freigabe erteilt. Der Schuldner kann dann selbst entscheiden, ob das Unternehmen liquidiert oder mittels Auffanggesellschaft fortgeführt werden soll.

Als zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS) ist Insolvenzverwalter Stefan Neugebauer stets darauf fokussiert, eine Sanierung und Fortführung des insolventen Unternehmens bei guter Prognose zu ermöglichen. Durch seine langjährige Tätigkeit und regelmäßige Fortbildung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts findet Rechtsanwalt Neugebauer stets den bestmöglichen Weg – sowohl für die Gläubiger als auch für das insolvente Unternehmen.

Stefan Neugebauer: Insolvenzverwalter in Salzgitter und der Region Braunschweig

Mit hohem persönlichem Engagement und besonderem Fachwissen bin ich bereits seit über zwei Jahrzehnten als Insolvenzverwalter tätig. In dieser Zeit wurden mir rund 2.200 Insolvenzverfahren übertragen, die ich erfolgreich beendet habe. Ich bin ausschließlich auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig und unterstütze außerhalb des Insolvenzverfahrens Schuldner, die einen Weg aus der Krise finden und ggf. das Insolvenzverfahren vorbereiten wollen.

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berate ich außerdem Gläubiger und mittelständische Unternehmen in Insolvenzsachen. In meiner Funktion als Insolvenzverwalter besteht mein Hauptziel stets darin, die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu vertreten und zeitgleich eine Fortführung und Sanierung des insolventen Betriebs zu ermöglichen.